Förderanträge sind bis zum 31.03.2026 beim Gemeindeamt unter Vorlage der Besamungsscheine und dem entsprechenden Förderantrag für das Förderjahr 2025 zu stellen.
Bei der künstlichen Besamung der Rinder ist der Besamungsschein für die Förderung notwendig. Im Bereich der künstlichen Besamung bei Schweinen sind die entsprechenden Besamungsscheine und auch die korrespondierenden Rechnungen über den Bezug und Kauf von Schweinesamen vorzulegen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für die künstliche Besamung im Rahmen der Pferdezucht.
Bitte um Einhaltung der Frist, da später eingebrachgte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können!
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Es wird auch darauf hingewiesen, dass seitens der Gemeinde Neuhaus eine Bienenförderung iHv EUR 10,00 pro Bienenvolk unter nachstehenden Voraussetzungen gewährt wird:
Anträge sind bis zum 15.04. eines jeden Jahres (bis zu diesem Termin ist auch die Bienenmeldung zu erstatten) mittels Antragsformular beim Gemeindeamt Neuhaus zu stellen.
Die Höchstsumme pro Förderperiode beträgt für Gemeindebürger*innen EUR 500,00 und für Nicht-Gemeindebürger*innen EUR 250,00.
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Nach dem Besuch im Ort Neuhaus lud Honorarkonsul Raul Arabagiu die Staatsgäste in das Honorarkonsulat der Republik Moldau in den Ortsteil Schwabegg ein, wo moldawische Kunst und Kultur präsentiert wurden. Helmut Blažej überreichte Außenminister Popșoi ein Bild aus der Serie „Hadntanz“. Die KPD Drava übergab ein Gastgeschenk und bedankte sich dafür, dass heuer eine moldawische A-cappella-Formation beim Festival Suha teilnehmen wird.
Dank der Unterstützung von Club 41 Old Table Völkermarkt sowie der BMTS Technology konnte Dr. Raul Arabagiu an Außenminister Popşoi einen Defibrillator für eine moldawische Schule übergeben, in der er selbst eine Schulung vornehmen wird.
Den Abschluss des internationalen Gemeindebesuchs bildete ein Arbeitsessen im Landgasthof Hafner mit regionaler Kulinarik – ein weiterer Ausdruck der gelebten Partnerschaft und des freundschaftlichen Austauschs zwischen Neuhaus und der Republik Moldau.
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Glasfaser-Internet: Begriffe einfach erklärt
Einblasen: Nachdem die Leerverrohrung bis ins Haus verlegt wurde, kann die Glasfaser von der Baufirma eingeblasen werden. Dabei wird die millimeterdünne Faser mit Hochdruck in das verlegte Leerrohr eingebracht.
Open Access ID (OAID): Die Open Access ID ist eine 8-stellige Nummer, die eindeutig und permanent einen Glasfaseranschluss identifiziert. Die OAID wird Ihnen zugesendet und unter anderem benötigt, um einen Dienst bei einem Internet-Service-Provider anzumelden.
Spleißen: Um die Glasfaser über weite Strecken zu führen, wird diese stückweise verlegt. Das Verbinden der Kabelenden wird Spleißen genannt. Beim Spleißen werden zwei Glasfaserkabel durch thermische Verschmelzung miteinander verbunden.
BEP: Der Building Entry Point bezeichnet den Übergabepunkt, an dem die Glasfaserleitung in Ihr Gebäude eingeführt wird. Er ist die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Glasfasernetz und der hausinternen Verkabelung. Der BEP ist als Komponente im Kelag-Connect-Starterpaket enthalten. Nach der Wandmontage wird dort im Rahmen des Herstellungstermins die Glasfaser gespleißt.
OTO-Dose und Inhouse-Kabel: Die Optical Termination Outlet Dose (OTO-Dose) kann optional verwendet werden, wenn Sie nicht möchten, dass der Glasfaseranschluss am BEP (meist im Keller) endet. Dadurch kann der Glasfaser-Abschluss durch Verlängerung mit dem Inhouse-Kabel im Haus flexibel gewählt werden. Die Montage der OTO-Dose sowie die Verlegung des Inhouse-Kabels sind von Ihnen durchzuführen. Diese sind im Starterpaket, das Ihnen von Kelag-Connect zugeschickt wird, enthalten.
NTU: Die Network Termination Unit (NTU) wandelt optische Signale (Licht) aus dem Glasfasernetz in elektrische Signale um. Daher wird ab der NTU auch ein Stromanschluss benötigt. Bei einer Glasfaser-Bestellung von Kelag-Connect wird die NTU vom Glasfaser-Techniker beim Herstellungstermin mitgebracht und angeschlossen.
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Alle Anträge für Förderungen des Landes Kärnten zum Online-Ausfüllen und zum Download:
- Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler:innen
- Fahrtkostenzuschuss für berufstägige Abendschüler:innen
- Mautkostenersatz für Berufspendler:innen
- Fahrtkostenersatz für Lehrlinge
- Fahrtkostenzuschuss für Lehrlings- und Berufswettbewerbe.
Bildrechte: (c) AK Kärnten
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