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Heiligenstadter Straße – ab der Einbindung zu den Anwesen Heiligenstadt 1 und Heiligenstadt 2 bis zur Kirche
am Donnerstag, 10. September 2026
in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr
Während der angeführten Arbeitszeit ist dieser Straßenabschnitt für den gesamten öffentlichen Verkehr gesperrt. Eine entsprechende Umleitung wird eingerichtet.
Außerhalb der Arbeitszeiten gilt bis einschließlich Sonntag, 13. September 2026, zum Schutz der neu hergestellten Asphaltfläche sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
Die Gemeinde Neuhaus ersucht alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Verkehrsmaßnahmen und um Beachtung der aufgestellten Verkehrszeichen.
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Alle weiteren Informationen zum Bleiburger Wiesenmarkt finden Sie unter https://bleiburgerwiesenmarkt.at/.
Viel Vergnügen Ihnen und Ihren Familien!
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Unsere Jobangebote - Hilfswerk Kärnten
Details zur Stellenausschreibung
Willkommen beim Hilfswerk Kärnten - einem innovativen sozialen Dienstleister, der sich für eine bessere Zukunft einsetzt! Mit einem dynamischen Team von über 1000 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen wir täglich mehr als 5.000 Kunden in verschiedenen Bereichen, darunter Pflege und Betreuung, Kinder, Jugend und Familie, Psychotherapie sowie unserem Menüservice.
Bei uns dreht sich alles darum, Sie in Ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Wir wissen, dass Flexibilität und Raum für Wachstum in Ihrem Leben wichtig sind, deshalb steht die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei uns im Mittelpunkt. Deshalb bieten wir Ihnen eine Arbeitsumgebung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Talente zu entfalten, Ihre Kompetenzen voll einzubringen aber gleichzeitig Ihre Freizeit zu genießen und Zeit für Ihre Familie und persönliche Interessen zu haben. Mit unserer modernen Arbeitsweise und unserer Hilfswerk Akademie erhalten Sie nicht nur die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln, sondern auch Ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Werden Sie Teil eines Teams, das nicht nur Ihre Ideen schätzt, sondern auch Ihre Ambitionen fördert. Ein Job beim Hilfswerk Kärnten bedeutet nicht nur, anderen zu helfen, sondern auch sich selbst zu verwirklichen und neue Perspektiven zu entdecken. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und Ihre Expertise und Ihr Engagement kennenzulernen!
Für unsere Nachmittagsbetreuung am Standort Neuhaus suchen wir ab dem Schuljahr 2026/2027 eine/n akademischen Freizeitpädagogen (m/w/d) als Standortleitung mit 22 Wochenstunden, 1 Gruppe am Standort.
• Führung einer Gruppe als Fachkraft
• Durchführung von vorgegebenen organisatorischen Tätigkeiten
• Konzeption, Organisation und Durchführung der pädagogischen Inhalte
• Primäre Ansprechperson für die Direktion/ Eltern/ Hilfswerk
Sie sind der/die Richtige, wenn:
… der Wunsch besteht eine neue Herausforderung anzunehmen und einen Standort nach eigenen Kompetenzen weiterzuentwickeln und zu führen
… stressige Situationen gut gemeistert werden
… das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu diesem Zeitpunkt gefestigt ist und eine Führungsverantwortung übernommen werden möchte
… die Absicht besteht, für längere Zeit im Bereich der Freizeitpädagogik zu arbeiten.
Wir suchen eine/n Freizeitpädagogen/in mit:
• Führungsqualitäten, Empathie und Durchsetzungskraft
• Teamfähigkeit
• Interesse an enger Zusammenarbeit mit dem Direktor, dem Lehrkörper vor Ort und der Fachbereichsleitung der freizeitpädagogischen Bildung und Betreuung des Hilfswerk Kärnten
• Verantwortungsübernahme für die Organisationseinheit und das Team
• Verlässlichkeit bei den vom Hilfswerk und der Schule erforderten Aufgabenstellungen (Fristeneinhaltung!)
• Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
• Interesse die Freizeitpädagogik der GTS gut zu repräsentieren (Elternabende etc.)
Wir bieten Ihnen:
- Ein unbefristetes Dienstverhältnis in einem Jahresdurchrechnungszeitraum der Arbeitszeit.
- Vertragsausmaß mit 19 Wochenstunden bei 22 Wochenstunden zu leistender Arbeitszeit (Jahresdurchrechnung)
- Arbeitstage: Montag bis Donnerstag, 11.30 bis 17 Uhr
- ein angenehmes Betriebsklima in einem beständigem Team
- ein Diensthandy zur Privatnutzung
- regelmäßige attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein beständiges und erfahrenes Team
Einstufungen erfolgen nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich
Mit abgeschlossener Ausbildung zum Akademischen Freizeitpädagogen sowie abgeschlossene pädagogische Ausbildungen - Verwendungsgruppe 7:
brutto € 1.578,95 (Basis 19 WSTD) + Leitungszulage in Höhe von brutto € 38,76 je Gruppe (Basis 19 Wochenstunden)
Anrechnung von Vordienstzeiten, und damit eine höhere Grundeinstufung sowie Vorrückungen erfolgen nach den KV-Bestimmungen!
Ihre Bewerbung Online oder im PDF-Format richten Sie bitte per Email bis spätestens 4.09.2026 an:
fbb@hilfswerk.co.at
Beachten Sie bitte, dass wir keine wie immer gearteten Bewerbungskosten übernehmen können. Bitte übermitteln Sie alle erforderlichen Nachweise um ins Auswahlverfahren zu kommen
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Das Österreichische Bundesheer führt im Zeitraum von 07. September 2026 bis 18. September 2026 eine Übung im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Neuhaus durch.
An der Übung der 7. Jägerbrigade/Jagdkampf nehmen rund 1.200 Soldatinnen und Soldaten mit ca. 250 Räderfahrzeugen, 7 Hubschraubern, 10 Drohnen und 7 Booten teil.
Beginn der Übung:
Montag, 07. September 2026, 12:00 Uhr
Ende der Übung:
Freitag, 18. September 2026, voraussichtlich 14:00 Uhr
Im Zuge der Übung ist auch die Verwendung von Knall-, Markier-, Leucht- und Signalmunition vorgesehen. Die Bevölkerung wird daher um entsprechende Aufmerksamkeit und Vorsicht gebeten.
Die Gemeinde Neuhaus ersucht um Kenntnisnahme und um entsprechende Vorsicht während des Übungszeitraumes.
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Anmeldungen telefonisch unter 04356/2043 oder per E-Mail unter neuhaus@ktn.gde.at. Danke für Ihr Interesse.
Weitere Details zur „Štrekna“ unter: Štrekna - Home DE
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Aufgrund der erforderlichen Bauarbeiten wird die bestehende Brücke abgetragen und anschließend neu errichtet werden. Da während dieser Arbeiten keine Befahrung des betroffenen Straßenabschnittes möglich ist, wird der Bereich für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperre betrifft den Abschnitt vom Kurvenbereich vor dem Objekt Neuhaus (Grundstück Nr. 206/1, KG Neuhaus) bis hinter die bestehende Brücke in Fahrtrichtung Motschula.
Zeitraum der Sperre
Die Verkehrsbehinderung ist für den Zeitraum 13. Juli 2026 bis voraussichtlich 6. September 2026 vorgesehen.
Während der Bauarbeiten wird der Verkehr über eine eigens errichtete Behelfsstraße umgeleitet. Die entsprechende Verkehrsführung wird vor Ort durch die erforderlichen Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen gekennzeichnet.
Die Gemeinde ersucht alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die aufgestellte Beschilderung zu beachten und im Bereich der Behelfsstraße besonders aufmerksam und vorsichtig zu fahren.
Aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten kann es im genannten Zeitraum zu Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen kommen. Die Gemeinde Neuhaus ersucht um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen.
Die Erneuerung der Brücke ist eine notwendige Maßnahme zur langfristigen Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der dauerhaften Nutzbarkeit der Straßenverbindung.
Wir danken allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern sowie den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme während der Bauarbeiten.
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Vorsicht bei Badeunfällen
Sommer, Sonne, Badevergnügen - die Kärntner Seen locken wieder tausende Erholungssuchende in die Bäder. Aber Vorsicht - durch Selbstüberschätzung und leichtsinniges Handeln gibt es jedes Jahr rund 80 Badetote in Österreich.
Für ein ungetrübtes Badevergnügen nachstehend nochmals die wichtigsten Sicherheitstipps - die Baderegeln der Österreichischen Wasserrettung:
Rufe nie um Hilfe, wenn Du nicht wirklich in Gefahr bist; aber hilf anderen, wenn Hilfe nötig ist! Nähere Informationen gibt es bei der Österreichischen Wasserrettung!
Erhöhte Gefahr von Waldbränden
Die anhaltende Trockenheit erhöht derzeit erheblich die Gefahr für die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden. Aus diesem Grund haben mehrere Bezirkshauptmannschaften in Kärnten eine Verordnungen zur Vorbeugung von Waldbränden herausgegeben. Demnach ist derzeit jegliches Feueranzünden und das Rauchen im Wald verboten.
Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden
Die wichtigsten Maßnahmen sind, im Wald nicht zu rauchen und kein Feuer zu entzünden! Brandgefährlich sind auch Zigarettenreste, die aus dem Auto geworfen werden.
Oft braucht es aber gar kein Lagerfeuer oder einen liegengelassenen Zigarettenstummel, um einen Waldbrand zu verursachen.
Selbst kleine Glasscherben oder Teile von Blechdosen können durch Spiegelung und die Bündelung von Sonnenlicht den trockenen Boden entzünden. Daher keine Flaschen und Dosen achtlos wegwerfen oder zurücklassen.
Auch von Auspuffrohren geht Brandgefahr aus. Autos sollten deshalb momentan nicht an Wald- oder Wiesenzufahrten geparkt werden, da die Auspuffrohre Hitze abstrahlen und trockenes Gras und Laub entflammen können.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, gibt es eine Grundregel: Sofort die Feuerwehr alarmieren (Notruf 122). Meist kann nur bei schnellem Eingreifen ein Ausbreiten des Feuers verhindert werden.
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Weitere Informationen zum Radwanderbus Petzensprinter.
Weitere Informationen zum Radbus Lavanttal.
Weitere Informationen zum Štrekna-Bus.
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Wer sich dauerhaft an einer blühenden, lebendigen Bienenweide erfreuen möchte, sollte bereits bei der Anlage auf einige wichtige Details achten.
Eine detaillierte Ansaat- und Pflegeanleitung ist unter https://www.bluehendes-unterkaernten.at/bienenweide-saatgut zu finden.
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Bilder (c) Pixabay
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