Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Veröffentlichung der kommunalen Gebäudeliste gemäß Artikel 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED III

Mit dem Europäischen Klimagesetz verfolgt die Europäische Union das Ziel, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. In diesem Zusammenhang ist im Oktober 2023 die neue Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, kurz „EED III“, in Kraft getreten.

Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Einrichtungen, jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche ihrer beheizten und/oder gekühlten Gebäude zu sanieren. Ziel ist es, den Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 auf den Standard eines Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäudes zu bringen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung ist die Erstellung eines öffentlichen Inventars aller kommunalen Gebäude mit einer konditionierten Fläche über 250 m². Zusätzlich sind die Energieausweise dieser Gebäude zu veröffentlichen.

Die Gemeinde Neuhaus kommt dieser Verpflichtung nach und stellt die aktuelle Gebäudeliste hiermit zur Verfügung. Die Veröffentlichung dient der Transparenz und bildet die Grundlage für die Planung künftiger energetischer Sanierungsmaßnahmen im kommunalen Gebäudebestand.