Die von der Gemeinde Neuhaus im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Neuhaus auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
die Bildmarke der Behörde,
einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde,
sowie die Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Neuhaus gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie in diesem
Elektronische Signaturprüfung
www.signaturpruefung.gv.at bzw.
pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Neuhaus:
per Telefon: 04356/2043-0
per E-Mail: neuhaus@ktn.gde.at