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Glasfaser-Internet: Begriffe einfach erklärt
Einblasen: Nachdem die Leerverrohrung bis ins Haus verlegt wurde, kann die Glasfaser von der Baufirma eingeblasen werden. Dabei wird die millimeterdünne Faser mit Hochdruck in das verlegte Leerrohr eingebracht.
Open Access ID (OAID): Die Open Access ID ist eine 8-stellige Nummer, die eindeutig und permanent einen Glasfaseranschluss identifiziert. Die OAID wird Ihnen zugesendet und unter anderem benötigt, um einen Dienst bei einem Internet-Service-Provider anzumelden.
Spleißen: Um die Glasfaser über weite Strecken zu führen, wird diese stückweise verlegt. Das Verbinden der Kabelenden wird Spleißen genannt. Beim Spleißen werden zwei Glasfaserkabel durch thermische Verschmelzung miteinander verbunden.
BEP: Der Building Entry Point bezeichnet den Übergabepunkt, an dem die Glasfaserleitung in Ihr Gebäude eingeführt wird. Er ist die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Glasfasernetz und der hausinternen Verkabelung. Der BEP ist als Komponente im Kelag-Connect-Starterpaket enthalten. Nach der Wandmontage wird dort im Rahmen des Herstellungstermins die Glasfaser gespleißt.
OTO-Dose und Inhouse-Kabel: Die Optical Termination Outlet Dose (OTO-Dose) kann optional verwendet werden, wenn Sie nicht möchten, dass der Glasfaseranschluss am BEP (meist im Keller) endet. Dadurch kann der Glasfaser-Abschluss durch Verlängerung mit dem Inhouse-Kabel im Haus flexibel gewählt werden. Die Montage der OTO-Dose sowie die Verlegung des Inhouse-Kabels sind von Ihnen durchzuführen. Diese sind im Starterpaket, das Ihnen von Kelag-Connect zugeschickt wird, enthalten.
NTU: Die Network Termination Unit (NTU) wandelt optische Signale (Licht) aus dem Glasfasernetz in elektrische Signale um. Daher wird ab der NTU auch ein Stromanschluss benötigt. Bei einer Glasfaser-Bestellung von Kelag-Connect wird die NTU vom Glasfaser-Techniker beim Herstellungstermin mitgebracht und angeschlossen.
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Alle Anträge für Förderungen des Landes Kärnten zum Online-Ausfüllen und zum Download:
- Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler:innen
- Fahrtkostenzuschuss für berufstägige Abendschüler:innen
- Mautkostenersatz für Berufspendler:innen
- Fahrtkostenersatz für Lehrlinge
- Fahrtkostenzuschuss für Lehrlings- und Berufswettbewerbe.
Bildrechte: (c) AK Kärnten
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