Mit dem Baulandmodell Neuhaus wurde Bauland in zentraler und dennoch ruhiger Lage erschlossen. In unmittelbarer Nähe zu Kindergarten, Volksschule, Gemeindeamt, Gastronomie und Nahversorger mit Blick auf das Museum Liaunig und das Schloss Neuhaus können von den ursprünglich 10 Parzellen aktuell noch insgesamt 2 Grundstücke im Ausmaß zw. 878 m2 u. 880 m2 käuflich erworben werden.
Preis pro m2: aktuell für das Jahr 2026 € 29,- (mit jährlicher Preissteigerung in der Höhe von € 1,-/m2)

Für Auskünfte zum Grundstückserwerb steht das Gemeindeamt Neuhaus jederzeit zur Verfügung.
Der Teilungsplan von Vermesser Dipl. Ing. Heimo Prutej sowie die derzeit noch verfügbaren Bauparzellen sind in der folgenden Anlage ersichtlich:
TEILUNGSPLAN – BAULANDMODELL NEUHAUS (Stand Februar 2026)
Größe: 83,89 m²
Kosten:
Beitritt zur Genossenschaft: € 83,57
Kaution: € 1.500,00
derzeitige Miete inkl. Betriebskosten: € 600,13
Elektrodirektheizung
Seitens der Kärntner Landesregierung – Kärntner Wohnbauförderungsgesetz gibt es ab 20.07.2017 neue Verordnungen bei der Vergabe von Wohnungen.
Von Kärntnerland werden nach einer Wohnungsvergabe durch die Gemeinde folgende Unterlagen angefordert:
Einkommensnachweis (Jahreslohnzettel) für das gesamte vergangene Jahr (lt. beiliegendem Formblatt für Hauptmieter und Mitbewohner, eventuell auch Bestätigungen über Arbeitslosengeld, Krankengeld, etc.)
Bei Schülern oder Studenten:
Inskriptionsbestätigungen/Schulbesuchsbestätigung (Pflichtschulen ausgenommen),
der Erhalt/Bezahlung von Alimenten/Unterhalt ist ebenfalls nachzuweisen (Kopie des Beschlusses oder der Vereinbarung)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Bei österreichischen Staatsbürgern, Schweizer Staatsbürgern oder Staatsbürgern eines Vertragsstaates eines Europäischen Wirtschaftsraumes entfällt nachstehendes Erfordernis des Nachweises von Basiskenntnissen der deutschen Sprache.
Sämtliche andere Staatsbürger haben zusätzlich zu erbringen:
Ist der Nachweis von Basiskenntnissen der deutschen Sprache erforderlich, und zwar kann der Nachweis erbracht werden durch:
Bei diesen Personen ist ein Nachweis zu erbringen, dass sie seit mindestens 5 Jahren durchgehend in Österreich den Hauptwohnsitz haben.